Ich habe gerade bei heise.de folgende Meldung über ein Gerichtsurteil gelesen:
Auszug: Zitat:
Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Ich bin empört über dieses Urteil.. sind nun alle privaten Foren, die kostenlos im Netz sind zum Scheitern verurteilt?
Wie sollen wir es zeitlich und finanziell handlen hier alle Beiträge zu kontrollieren?
mvc-Gast :
14.04.2006 18:54
Moin moin p-tree, Du meintest:
Zitat:
Ich habe gerade bei heise.de folgende Meldung über ein Gerichtsurteil gelesen: ... Ich bin empört über dieses Urteil.. sind nun alle privaten Foren, die kostenlos im Netz sind zum Scheitern verurteilt? Wie sollen wir es zeitlich und finanziell handlen hier alle Beiträge zu kontrollieren?
Für mv-chat sehe ich keine großen Probleme, denn es müßten erstmal Gefahren für andere Personen von hier ausgehen können. Unter Berücksichtigung der momentanen (aktiven) Teilnehmerzahl wird das wohl nicht so schnell kritisch werden. Weiterhin gilt das Urteil nur regional und zwischen den beiden beteiligten Parteien. Ob in anderen Fällen von anderen Gerichten auch so entschieden wird, ist nicht sicher (eher unwahrscheinlich). Nicht zuletzt gilt das Urteil wohl hauptsächlich gegenüber den Foren von Firmen und mv-chat ist doch privat oder irre ich mich?
Sofern noch Bedarf an personeller Unterstützung für das Forum besteht, stehe ich dafür gerne zur Verfügung.
Übrigens sind solche Themen doch interessanter Gesprächsstoff für das CT. Bisher habe ich den Glauben noch nicht ganz verloren, es demnächst zu erleben.
Bis bald Engel0815
neata :
16.04.2006 18:23
wenn es für alle foren gelten würde hätte das urteil vom bundesgericht gesprochen werden müssen... da es vom landesgericht hamburg kam gilt es auch nur dort und nur für die angklagten..
dennoch
worauf wir achten sollten ist: dass bei texten das urheberrecht beachtet wird! d.h. zb. bei lyrik eine quelle angeben oder so.. u erforschen ob die rechte dafür schon frei sind..
aber sonst kann eigentlich alles beim alten bleiben
err0r :
17.04.2006 14:23
mhh jetzt wunder ich mich ein wenig.
auch wenn die haftung durch disclaimer nicht ausgeschlosen werden kann - findet man es doch auf sehr vielen webseiten doch immer wieder:
Zitat:
Haftung für Links
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 312, O 85/98 Haftung für Links, hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann , so das Gericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da der Autor die Links einbindet und nur auf das Antwortverhalten (Ping) hin überprüft, haben wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten auf diesem Server und machen uns die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf diesem Server sowie eventuell vorhandene Linklisten und Foren, die zur Zeit aktiv sind und/oder aktiv werden.
also hätte sich das hier: Zitat:
wenn es für alle foren gelten würde hätte das urteil vom bundesgericht gesprochen werden müssen... da es vom landesgericht hamburg kam gilt es auch nur dort und nur für die angklagten..
wohl erledigt. da es mit regional oder nicht nichts zutun hat!!!!
das größte problem wird dann auch sein, das dann die identität der user überprüft werden muss. also mal fix son fake-account fällt dann 100%ig flach. dann muss jeder beitrag erst gelesen werden um dann manuell freigeschaltet zu werden. das heißt viel viel arbeit und zeit. die grosse frage ist wie und wie genau wird dieses urteil umgesetzt.
Zitat:
Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage. http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
na wir werden ja sehen was die zukunft bringt.
mfg
Engel0815 :
17.04.2006 18:49
Moin moin err0r, Du meintest:
Zitat:
auch wenn die haftung durch disclaimer nicht ausgeschlosen werden kann - findet man es doch auf sehr vielen webseiten doch immer wieder: ...
Ich sags mal so: beruflich befasse ich mich u.a. mit der Erstellung von Internetseiten, bisher hat niemand meiner Auftraggeber einen Disclaimer gefordert, es haben auch nur wenige danach gefragt und nach einer kurzen Beratung von mir dann darauf verzichtet. Auf meinen privaten Seiten wird es einen solchen Schwachsinn auch niemals geben, ich stehe zu dem was ich empfehle und kontrolliere es auch regelmäßig (für mich es ist normal, Seiten regelmäßig zu pflegen und nicht nur ins Netz zu stellen und dann zu vergessen)! Nur weil eine Sache (in einer bestimmten Darstellungsart z.B. Uhrzeiten, Zitate) mehrfach (falsch) in der Öfffentlichkeit erscheint, muß sie noch lange nicht gut oder richtig sein (wird aber zunehmend so angesehen -> trauriger Trend in der heutigen Zeit).
Bevor ich mich aber weiter über dieses Thema aufrege, schaut Euch einfach folgenden Text an (ACHTUNG folgend ein Verweis auf eine
Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.
Das ist die Meinung eines regionalen Gerichtes, hier bei uns kann es schon ganz anders aussehen. Weiterhin ändert sich die Rechtsprechung auch immer wieder mal, denn die Gesellschaft und Technik entwickelt sich (wohin auch immer).
Bis bald Engel0815
err0r :
17.04.2006 23:41
hi engel, das doch mal ne antwort womit man was anfangen kann. THX!
willo :
18.04.2006 22:44
hallo, zunächsteinmal danke für die interessante darstellung eurer meinung und vor allem auch des externen links.
wollte nur schnell hinzufügen das ihr und vor allem Engel0815 unrecht haben. ein landesgericht hat absolut garnichts mit regionalen entscheidungen zu tun, nur damit das kläger und oder angeklagter auf dieses Landesgericht bestehen aufgrund von firmen oder hauptwohnsitz.
das Oberlandesgericht HH is eines der angesehensten, wenn ich meiner sis (fast dipl soz päd) glauben schenken darf zudem ist ein beschluss eines OLG immer referenz für alle gleichgestellten und niederen gerichte und mal ehrlich welche privatperson schaffts höher als landesgericht...
kurz und knapp: Beschlüsse von LAndesgerichten vor allem auch aus HH sind nicht regional gebunden und werden bei unserer gerichtsüberbelastung ständig als referenzurteil oder als vergleiche herangezogen.
wenn meine sister und ikke da falsch liegen bitte ich um korrektur =)
mvc-Gast :
20.04.2006 22:57
Zitat:
wollte nur schnell hinzufügen das ihr und vor allem Engel0815 unrecht haben. ein landesgericht hat absolut garnichts mit regionalen entscheidungen zu tun, nur damit das kläger und oder angeklagter auf dieses Landesgericht bestehen aufgrund von firmen oder hauptwohnsitz.
Da kann ich nur bestätigen.
Heute um 23.15 auf SAT1 Planetopia Online ist zu diesen Thema auch was zu sehen.
Gruß DoBi
Engel0815 :
24.04.2006 13:52
Moin moin doener, Du meintest:
Zitat:
wollte nur schnell hinzufügen das ihr und vor allem Engel0815 unrecht haben. ... wenn ich meiner sis (fast dipl soz päd) glauben schenken darf
Immer wieder bin ich beindruckt, wie gut man von Leuten aufgeklärt wird, die von einem anderen mal etwas gehört haben (insbesondere, wenn diese fast "irgendwas" sind).
Es ist nichts dagegen einzuwenden, eine andere Meinung zu haben, jemand anderen jedoch gleich in die "Du hast auf keinen Fall Recht"-Ecke zu stellen, halte ich für unangebracht.
Wie es der Zufall will, gibt es diese Woche eine Veranstaltung, welche rechtliche Internet-Themen behandelt und wenn nichts dazwischen kommt, werde ich daran teilnehmen.
Hier der Ankündigungstext:
# # # # # # # # # # # # # s c h n i p p # # # # # # # # # # # # #
Abmahnfalle Internet! In welche rechtlichen Fallen ein Unternehmen mit seinem Internetauftritt tappen kann Datum/Uhrzeit: 27.04.2006, 15.00 bis ca. 17.00 Uhr Ort:
Ernt-Barlach-Str. 1-3, IHK zu Rostock
Saal Rostock (Haus 2)
18055 Rostock
Workshop zu Internetrecht
Internet- und Onlinerecht ist von hohem öffentlichen Interesse. Die Verunsicherung bei vielen Internetnutzern ist groß. Abmahnungen für Betreiber von Internetseiten häufen sich. Es verbreitet sich, dass Seitenbetreiber von Mitbewerbern, Abmahnvereinen oder beauftragten Anwälten abgemahnt werden.
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche sind, je nachdem von welcher Seite man sie betrachtet, ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite muss ein Unternehmer nicht hinnehmen, dass sein Wettbewerber ihm durch wettbewerbswidrige Handlungen Kunden abspenstig macht. Auf der anderen Seite stellt sich für einen Abgemahnten die Frage, ob die Abmahnung und die daraus resultierenden Rechts- und Kostenfolgen zulässig und begründet sind.
Eine Rückmeldung über die Veranstaltung gibt es demnächst von mir (sofern ich teilnehmen konnte).
Bis bald Engel0815
p-tree :
24.04.2006 15:28
feine Sache. Da bin ich ja mal gespannt.
Engel0815 :
28.04.2006 08:59
Moin moin p-tree, Du meintest:
Zitat:
feine Sache. Da bin ich ja mal gespannt.
So viel neues (für mich) gab es dann doch nicht, was jedoch auch nicht verwunderlich ist, denn immerhin habe ich ja auch eine umfassende Ausbildung in dieser Richtung.
Empfehlen möchte ich folgenden Artikel, welcher die Situation ganz gut darstellt: