Wußtet ihr, daß das Einwohnermeldeamt eure Adressen, wenn ihr nicht vorher Widerspruch eingelegt habt, weitergeben darf? Auch die eurer Kinder, da ja die Eltern bei der Geburtsmeldung an sowas ja nicht denken. Nun habe ich im Internet ein Formular entdeckt, mit dem man im nachhinein Widerspruch einlagen kann. Seht es euch an und entscheidet jeder für sich selbst. Ich jedenfalls für mich und meiner Family habe es ausgedruckt und werde es zum Amt schicken.
Finde ich auch ein Ding... davon hab ich noch nie was gehört... das müsste doch andersrum sein, dass ich deswegen gefragt werde...
ManuOVP :
06.03.2009 21:09
Ne... is anscheinend seit 2006 so... hab ich im Fernsehn mitbekommen. Wenn du dich beim Einwohnermeldeamt anmeldest und nicht gleich so´ne Widersprucherklärung machst, bzw. jetzt wird man gleich bei der Anmeldung gefragt. Aber wenn Kinder geboren werden, geht das ja gleich vom KH aus ( die Anmeldung des Kindes) ... da dies keiner wußte bis jetzt... können Fremde die Daten deines Kindes erfragen. Kann man sogar per Mail ans Einwohnermeldeamt abfragen.
Sonnenblume :
10.03.2009 08:21
Das ist krass, was es nicht alles gibt. Die bekommen bestimmt nen haufen Geld für die Weitergabe der Adressen. Da wird es bestimmt immer mal wieder so ein neidischer geben, der sich damit Geld macht.
Gibts das auch für die Prignitz ?
ManuOVP :
10.03.2009 12:08
Schätze mal das ist allgemein so, bei den Ämtern
Sonnenblume :
10.03.2009 15:42
Muss ich doch mal googeln.
mvc-Gast :
18.07.2010 15:14
Ich hab noch immer keine Probleme damit, Auskunft bei den Einwohnermeldeämtern zu bekommen. Ausnahme ist, aber das war schon gleich nach der Wende so, dass Deine Angaben nach dem Widerspruch nicht weitergegeben werden, um in Einwohnerverzeichnissen o.ä. aufgenommen werden zu können.