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  Einwohnermeldeamt darf Adressen weitergeben
 
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Einwohnermeldeamt darf Adressen weitergeben

mvc-Gast Einwohnermeldeamt darf Adressen weitergeben

 







Ich hab noch immer keine Probleme damit, Auskunft bei den Einwohnermeldeämtern zu bekommen.
Ausnahme ist, aber das war schon gleich nach der Wende so, dass Deine Angaben nach dem Widerspruch nicht weitergegeben werden, um in Einwohnerverzeichnissen o.ä. aufgenommen werden zu können.
»18.07.2010 14:14

Sonnenblume Re: Einwohnermeldeamt darf Adressen weitergeben

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Muss ich doch mal googeln.

--
Smile Gruss Sonnenblume

Gelesen:
"Gib Dein Herz um keine Krone - Gib es dem nur,der dich liebt.
Gib es jenem nur zum Lohne - Der dir seines dagegen gibt!"
»10.03.2009 14:42

ManuOVP Re: Einwohnermeldeamt darf Adressen weitergeben

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Schätze mal das ist allgemein so, bei den Ämtern
»10.03.2009 11:08 Homepage

Sonnenblume Re: Einwohnermeldeamt darf Adressen weitergeben

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Das ist krass, was es nicht alles gibt.
Die bekommen bestimmt nen haufen Geld für die Weitergabe der Adressen. Da wird es bestimmt immer mal wieder so ein neidischer geben, der sich damit Geld macht.

Gibts das auch für die Prignitz ?

--
Smile Gruss Sonnenblume

Gelesen:
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Gib es jenem nur zum Lohne - Der dir seines dagegen gibt!"
»10.03.2009 07:21

ManuOVP Einwohnermeldeamt darf Adressen weitergeben

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Ne... is anscheinend seit 2006 so... hab ich im Fernsehn mitbekommen. Wenn du dich beim Einwohnermeldeamt anmeldest und nicht gleich so´ne Widersprucherklärung machst, bzw. jetzt wird man gleich bei der Anmeldung gefragt. Aber wenn Kinder geboren werden, geht das ja gleich vom KH aus ( die Anmeldung des Kindes) ... da dies keiner wußte bis jetzt... können Fremde die Daten deines Kindes erfragen.
Kann man sogar per Mail ans Einwohnermeldeamt abfragen.
»06.03.2009 20:09 Homepage

meteroid Einwohnermeldeamt darf Adressen weitergeben

Mod auf Probe


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Ach Manu hast du etwa was zu verbergen? Very Happy

Finde ich auch ein Ding... davon hab ich noch nie was gehört... das müsste doch andersrum sein, dass ich deswegen gefragt werde... Rolling Eyes

--
Smile Grüße von meteroid
»06.03.2009 19:49

ManuOVP Einwohnermeldeamt darf Adressen weitergeben

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Wußtet ihr, daß das Einwohnermeldeamt eure Adressen, wenn ihr nicht vorher Widerspruch eingelegt habt, weitergeben darf? Auch die eurer Kinder, da ja die Eltern bei der Geburtsmeldung an sowas ja nicht denken.
Nun habe ich im Internet ein Formular entdeckt, mit dem man im nachhinein Widerspruch einlagen kann.
Seht es euch an und entscheidet jeder für sich selbst. Ich jedenfalls für mich und meiner Family habe es ausgedruckt und werde es zum Amt schicken.

http://www.lfd.m-v.de/dschutz/formular/fwisplmg.pdf

Übrigens... das Formular stammt von der Webseite des datenschutzbeauftragten von M/V. Cool

http://www.lfd.m-v.de/

[ Geändert von ManuOVP am 06.03.2009 20:21 ]

[ Geändert von ManuOVP am 10.03.2009 17:05 ]
»06.03.2009 19:17 Homepage
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